Beruflich hatte ich natürlich ständig mit diesen Fragen zu tun und habe mich auch inhaltlich häufig damit beschäftigt. Es ist jedoch ein himmelweiter Unterschied, ob das im professionellen Zusammenhang, mit fremden Personen geschieht oder ob es um nahestehende Menschen oder gar um einen selbst geht.
Um sich nicht damit beschäftigen zu müssen, gibt es genügend "Gründe" das Thema zu verschieben, zu verdrängen: Ich bin doch noch viel zu jung, zu gesund, zu fit, um darüber nachzudenken. Wenn ich mal in der Lage bin, kann ich das immer noch machen. Ist es überhaupt notwendig eine Vollmacht zu erstellen?
Ja, es ist notwendig. Auch für Menschen, die verheiratet sind und/oder Kinder haben, ist es notwendig eine Vorsorge Vollmacht zu erteilen für den Fall, dass sie vorübergehend oder dauerhaft ihre Angelegenheiten nicht selbstverantwortlich regeln können. In unserem Rechtssystem ist es nämlich so, dass nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten haben. Für Volljährige hingegen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder rechtsverbindliche Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Eine Vollmachtserteilung für eine oder mehrere Personen des Vertrauens ist somit auch die einzige Möglichkeit zu vermeiden, dass im Notfall ein fremder, gerichtlich bestellter Betreuer oder Betreuerin, eingesetzt wird.
Eine Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung für den Fall, dass ich auf Hilfe angewiesen bin und Angelegenheiten nicht selbst regeln kann: Erledigung von Bankgeschäften, Verwaltung des Vermögens, Organisation von ambulanten Hilfen, ärztliche Versorgung, Entscheidung bei Operationen und medizinische Maßnahmen, Kündigung oder Abschluss von Verträgen, usw.
Für die Erteilung einer solchen Vollmacht gibt es verschiedene Vordrucke zum Ausfüllen und Unterschreiben, z.B. vom bayrischen oder hessischen Justizministerium. Ich habe mich für die bayrische Vorlage entschieden, weil...Nee, nicht weil ich da herkomme. War für mich einfach am übersichtlichsten.
Für die Erledigung von Bankangelegenheiten muss zusätzlich eine Bankvollmacht bei der jeweiligen Bank (mit Bankinternen Vordrucken) hinterlegt werden.
Zur Patientenverfügung: Ich habe mich entschieden jetzt noch keine Patientenverfügung zu machen. Die Fragen die frau da beantworten soll, sind mir zu kompliziert und sollten mit Ärzten besprochen werden. Ich habe allerdings einen Organspende Ausweis, womit ja einige Fragen schon beantwortet sind. Ich werde aber eventuell zusätzlich zu meiner Vorsorge Vollmacht noch persönliche Wertvorstellungen auf einem gesonderten Blatt formulieren. Sinnvoll ist es auch, mit Freunden und Verwandten sich darüber auszutauschen.
Für diejenigen, die jetzt schon eine Patientenverfügung machen wollen habe ich eine schöne Formulierung von Wolfgang Herrndorf in "Arbeit und Struktur" gefunden: "Ich möchte sterben, sobald ich ohne Bewusstsein bin und eine Rückkehr in das vorige Leben unmöglich oder nur unwahrscheinlich ist, und zwar so schnell wie möglich. Unter Leben verstehe ich ein schmerzfreies Leben mit der Möglichkeit zur Kommunikation."
Diese Formulierung gefällt mir sehr gut. Herrndorf hat zusätzlich an Anweisung nur noch geschrieben, sinngemäß: Alles weitere bitte ich aus meinem Blog zu entnehmen...
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